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   FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10   

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https://dejure.org/2010,21849
FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10 (https://dejure.org/2010,21849)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.06.2010 - 7 V 688/10 (https://dejure.org/2010,21849)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 7 V 688/10 (https://dejure.org/2010,21849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 201 Abs 1 ZK, § 38 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, Art 201 Abs 1 EWGV 2913/92
    Wann wird eine Zollschuld durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im insolvenzrechtlichen Sinne begründet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Begründung einer Zollschuld durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im insolvenzrechtlichen Sinne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Zollschuld im insolvenzrechtlichen Sinn durch Überführung in den freien Verkehr; Zollschuld; Überführung; Freier Verkehr; Zollanmeldung; Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begründung einer Zollschuld im insolvenzrechtlichen Sinn durch Überführung in den freien Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.04.2009 - V R 1/06

    Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10
    Denn die Einfuhrabgabenschuld stellt eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, so dass der Ag. nicht aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 87 InsO darauf beschränkt war, die Abgabenforderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen, und dementsprechend nicht gemäß § 251 Abs. 3 AO von dem Erlass eines Abgabenbescheids absehen musste (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.12.2002 I R 33/01, BStBl II 2003, 630 und Urt. v. 30.04.2009 V R 1/06, BStBl II 2010, 138).

    Kommt es zollrechtlich zur vollständigen Sachverhaltsverwirklichung bereits vor Verfahrenseröffnung, handelt es sich um eine Insolvenzforderung; erfolgt die vollständige Verwirklichung des Sachverhalts dagegen erst nach Verfahrenseröffnung, liegt unter den Voraussetzungen des § 55 InsO eine Masseverbindlichkeit vor (vgl. BFH, Urt. v. 30.04.2009 V R 1/06, a.a.O., zur Umsatzsteuer).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10
    Denn die Einfuhrabgabenschuld stellt eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, so dass der Ag. nicht aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 87 InsO darauf beschränkt war, die Abgabenforderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen, und dementsprechend nicht gemäß § 251 Abs. 3 AO von dem Erlass eines Abgabenbescheids absehen musste (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.12.2002 I R 33/01, BStBl II 2003, 630 und Urt. v. 30.04.2009 V R 1/06, BStBl II 2010, 138).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10
    32 ee) Nach Auffassung des Senats ist die Zollforderung als Vermögensanspruch des Fiskus erst dann begründet (zur Formulierung vgl. § 38 InsO und BFH, Beschl. v. 01.04.2008 X B 201/07, BFH/NV 2008, 925), wenn der Beteiligte die für die Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr erforderlichen Einfuhrförmlichkeiten erfüllt, insbesondere eine Zollanmeldung zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr abgegeben hat.
  • BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10
    cc) Entgegen der Auffassung des Ast. wird ein Rechtsgrund für die Zollschuld auch nicht durch die Abgabe einer Zollanmeldung zu einem anderen Zollverfahren als der Überführung in den freien Verkehr oder die vorübergehende Verwendung unter nur teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben (vgl. Art. 201 Abs. 1 Buchst. b ZK) gelegt (zur Formulierung vgl. BFH, Beschl. v. 06.10.2005 VII B 309/04, BFH/NV 2006, 369).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2010 - 7 V 688/10
    Als "begründet" wird eine Forderung schon dann angesehen, wenn - etwa weil aufschiebend bedingt - im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu ihrer Entstehung noch ein ungewisses künftiges Ereignis fehlt, spätestens aber dann, wenn der Eintritt der Tatbestandsverwirklichung bei Insolvenzeröffnung derart gesichert ist, dass er als unausweichlich anzusehen ist (vgl. BFH, Urt. v. 21.09.1993 VII R 119/91, BStBl II 1994, 83 [84]).
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